Energiemanagement und erneuerbare Energien
Angesichts steigender Energiekosten beschäftigt das Thema Energie, besonders erneuerbare Energie, eine wachsende Zahl der Unternehmen, unabhängig von der Branche. Das Senken von Energiekosten kann die eigene Wettbewerbsfähigkeit sichern, einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten und spielt für uns und zukünftige Generationen eine immer größere Rolle.
Das richtige Energiemanagement gibt einem Unternehmen die Chance, seine Leistung in Bezug auf Energie kontinuierlich zu analysieren und zu verbessern, was folglich nicht nur Kosten senkt, sondern auch die Energiebilanz nachhaltig verbessert.
So funktioniert das Energiemanagement mit der Dr. Gehrig Management- & Technologieberatung GmbH
Zu Beginn des Prozesses muss ein Unternehmen für ein Energiemanagement anhand des Zyklus „Planen-Machen-Kontrollieren-Handeln“ seine eigene unternehmensinterne Systematik aufbauen.
Ihre Vorteile durch unser Energiemanagement
Der Einsatz von erneuerbaren Energien und einem funktionierenden Energiemanagement lohnt sich, sowohl hinsichtlich der Vorteile für die Natur, als auch für Ihr Unternehmen. So lässt sich, durch gesetzliche Anreize, auch monetär von einem stetigen Umstieg auf erneuerbare Energien, mithilfe eines konstruktiven Energiemanagements, profitieren.
Bereits seit 2013 ist ein Energiemanagementsystem oder ein vereinfachtes alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz (SpaEfV) eine Voraussetzung für den Anspruch auf die Erstattung der Strom- und Energiesteuer für energieintensive Unternehmen. Erneuerbare Energien werden durch EEG-Umlage finanziert, diese Umlage kann heute mehr als 30 % der Energiekosten im Unternehmen ausmachen.
Eine faire Aufteilung der finanziellen Belastung ist durch einen Ausgleichsmechanismus in EEG vorgesehen, auch für eine Begrenzung der EEG-Umlage, gemäß der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) ist ein Energiemanagementsystem nötig und sinnvoll. Mit der Umsetzung des Energiemanagementsystems oder Energieaudits nach DIN 16247, im Vier-Jahre-Zyklus, werden auch Pflichtanforderungen des neuen Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) für große Unternehmen und Dienstleister erfüllt.
Lassen Sie sich also am besten jetzt von uns umfassend beraten. Wir entwickeln für Sie ein Energiemanagement-System, das zu Ihrem Unternehmen passt!
Mit der BAFA Energieberater Zulassung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von energieeffizienten, baulichen Maßnahmen. Das BAFA bietet eine Vielzahl an Förderprogrammen, dazu gehören die verschiedenen Beratungsleistungen von einem BAFA Energieberater. So gibt es mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ für Einzelmaßnahmen Förderungen für Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen und Hybridheizungen, die zumindest teilweise erneuerbare Energien zum Betrieb nutzen (keine Ölheizungen).
Als anerkannter Sachverständiger bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau verfügt die Dr. Gehrig Management- & Technologieberatung GmbH die Kenntnisse und Erfahrung zur Identifizierung betriebsindividueller Energieeffizienz- und CO2-Einsparpotenziale für die Innen- und Außenwirtschaft im Bereich erneuerbare Energien. Dazu gehören die Anlagen zur regenerativen Eigenenergieerzeugung (Strom), Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung (Wärme) inkl. Abwärmenutzungskonzepte für betriebsexterne Wärmequellen und Energiespeichertechnologien.
Wir legen sehr viel Wert unseren Kunden eine zum Betrieb angepasste und individuelle Beratung zu geben, in dem einer sorgfältigen Übersicht und Planung der jetzigen und zukünftigen Energie-Anforderungen und CO2 Produktion zu berücksichtigen.
Im Biokraftstoffbereich ist ein Nachweis über nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe (REDcert) Voraussetzung für eine Steuerentlastung des Nachweispflichtigen nach § 50 des EnergieStG oder eine Anrechnung der Biokraftstoffe auf die Biokraftstoffquote nach §§ 37a ff. des BImSchG. Im Biostrombereich ist ein Nachweis über nachhaltig erzeugte flüssige Biomasse Voraussetzung für einen Anspruch auf Vergütung nach § 27 Abs. 1 EEG und für den NawaRo-Bonus nach § 27. Mit Unserer Erfahrung im Biogassektor sind wir ein guter Begleiter für Ihre REDcert Zertifizierung. Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und Herstellung für den Zertifizierungsprozess.